HerkunftsschutzKein anderes Lebensmittel ist von seiner Entstehung und Entwicklung so untrennbar mit der Steiermark verbunden, wie das Steirische Kürbiskernöl. Diese Regionalität gilt es zu erhalten und diese typische Spezialität zu beschützen. Deshalb hat die EU-Kommission bereits 1996 für das Steirische Kürbiskernöl gemäß Artikel 5 VO (EWG) Nr. 2081/92 die geschützte Regionalmarke „Steirisches Kürbiskernöl g.g.A." genehmigt.
Damit zählt das „Steirische Kürbiskernöl g.g.A," jetzt neben solchen bekannten Produkten wie Champagner, Prosciutto di Parma, Prosciutto di San Daniele, griechischer Feta-Käse und Nürnberger Lebkuchen zu den am besten kontrollierten, elitärsten und exklusivsten Spezialitäten Europas. |
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 darf die mit Verordnung (EG) Nr. 1263/96 eingetragene Bezeichnung "Steirisches Kürbiskernöl" nur verwendet werden, wenn die zugrunde liegenden Produktspezifikationen eingehalten und insbesondere folgende Kriterien beachtet werden:
|
Die Banderole sichert das Original! |
Ein sehr effizientes Kontrollsystem gewährleistet die lückenlose Nachvollziehbarkeit der heimischen Kürbiskerne vom Feld über die steirischen Ölmühlen, in die Flasche bis zum Ladentisch. Dabei spielt neben der Eigenkontrolle der Betriebe, auch die Fremdkontrolle – einerseits durch den Verein, andererseits durch eine externe, akkreditierte Kontrollstelle – eine entscheidende Rolle.
Für den Konsumenten wird die Echtheit des Steirischen Kürbiskernöls g.g.A. mittels einer Banderole am Verschluss bzw im Etikett unter Ausweisung einer individuellen Kontrollnummer, mit deren Hilfe die lückenlose Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist, sichtbar.
Dieser Text wurde von www.steirisches-kuerbiskernoel.eu zur Verfügung gestellt.